Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Bauleistungs- und Zahlungsbedingungen für Küchen- und Objekteinrichtungen

I.    Geltungsbereich

a)    Die nachstehenden AGB gelten gleichlautend für Vertragsbeziehungen mit folgenden Gesellschaften der CHEFS CULINAR Unternehmensgruppe:
•    Chefs Culinar GmbH & Co. KG, Mühlendamm 1, 24113 Kiel – HRA 8262 Amtsgericht Kiel
•    Chefs Culinar Nord GmbH & Co. KG, Mühlendamm 1, 24113 Kiel – HRA 4601 Amtsgericht Kiel
•    Chefs Culinar Nord-Ost GmbH & Co. KG, Mühlendamm 1, 24113 Kiel – HRA 9865 Amtsgericht Kiel
•    Chefs Culinar West GmbH & Co. KG, Holtumsweg 26, 47652 Weeze – HRA 1374 Registergericht Kleve
•    Chefs Culinar Ost, GmbH & Co. KG, Patterken 2, 06686 Lützen OT Zorbau – HRA 31910 Amtsgericht Standal 
•    Chefs Culinar Süd GmbH & Co. KG, Im Zusamtal 1, 86441 Zusmarshausen – HRA 15859 Amtsgericht Augsburg
b) Die Angebote von CHEFS CULINAR richten sich ausschließlich an Unternehmer.
c) Mit der Bekanntgabe dieser AGB treten unsere bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft; dies gilt auch für solche, die auf älteren Rechnungen o.ä. aufgedruckt sind.


II. Art und Umfang der Leistung

1. Angebote erfolgen freibleibend, sofern sich CHEFS CULINAR nicht durch schriftliche Erklärung ausdrücklich bindet. Enthält eine solche Bindungserklärung keine zeitliche Begrenzung, gilt eine Bindungsfrist von sechs Wochen ab Angebotsdatum.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich CHEFS CULINAR alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers zugänglich gemacht werden und sind unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben, sofern kein Auftrag erteilt wird. Gerätedarstellungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. dienen lediglich der Veranschaulichung und sind daher unverbindlich.

3. Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch dann, wenn der Besteller auf seine Bedingungen verweist oder den Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt. Abweichende Vereinbarungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich. 

4. Sind feste Einbauten in Gebäude (z. B. Entlüftungsanlagen, Kühlräume) Vertragsgegenstand, gilt die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, die bei CHEFS CULINAR jederzeit eingesehen werden kann.

5. Die Auftragserteilung bedarf der Textform. Sie stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung des Auftrags durch CHEFS CULINAR in Text- oder Schriftform zustande. Eventuelle Nebenabreden bedürfen ebenfalls mindestens der Textform   und müssen von beiden Seiten bestätigt sein.
 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die in den Angeboten genannten Preise gelten für Lieferung frei Haus bis Laderampe/ Haupteingang ohne Transport in das Gebäudeinnere und ohne Montage, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Kommt es zum Vertragsabschluss, wird der Vergütungsanspruch von CHEFS CULINAR wie folgt fällig: 1/3 mit Vertragsabschluss, 1/3 zwei Wochen vor dem von CHEFS CULINAR mitgeteilten Liefer- bzw. Montagebeginn und zu 1/3 nach Abnahme der Vertragsleistung. Alle Rechnungen von CHEFS CULINAR sind unverzüglich und ohne Abzüge zahlbar.

4. Fehlen bei Lieferung Zubehörteile, Passstücke oder ähnliche, für die Gebrauchstauglichkeit der Geräte bzw. der Anlage nicht wesentliche Teile, ist der Kunde zu Einbehalten nur in Höhe des Wertes der fehlenden Teile berechtigt.

5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde – unbeschadet aller weitergehenden Ansprüche von CHEFS CULINAR – Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn der von ihm geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CHEFS CULINAR anerkannt ist.

7. Werden CHEFS CULINAR Umstände bekannt, aus denen sich die Kreditunwürdigkeit des Kunden ergibt (z. B. vorläufiges Insolvenzverfahren) steht dem Lieferanten innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden des Umstandes ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag zu.
 

IV. Eigentumsvorbehalt

1. CHEFS CULINAR behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist CHEFS CULINAR dazu berechtigt, die Geräte zurückzuholen.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde CHEFS CULINAR unverzüglich zu benachrichtigen. Sowohl in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als auch in der Pfändung des gelieferten Gegenstandes durch CHEFS CULINAR liegt ein Rücktritt vom Vertrag, der CHEFS CULINAR dazu berechtigt, die Sache herauszuverlangen.

3. Im Falle einer Verarbeitung oder Umbildung oder im Falle der Vermischung mit anderem Eigentum erwirbt CHEFS CULINAR Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der von CHEFS CULINAR gelieferten Sachen zu den neuen Sachen. Soweit zur Eigentumsverschaffung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, verpflichtet sich dieser zur Vornahme der Handlungen.
 

V. Lieferzeit

1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern CHEFS CULINAR nichts abweichendes schriftlich bestätigt. Derartige Bestätigungen verstehen sich ohne Montagezeiten.

2. Soweit ausnahmsweise verbindliche Fristen vereinbart sind, verlängern diese sich automatisch um einen angemessenen Zeitraum bei von CHEFS CULINAR nicht zu vertretenden Verzögerungen wie Streik, Aussperrung, ausbleibende Zulieferungen, höhere Gewalt o. ä. Entsprechendes gilt, sofern technische oder kaufmännische Einzelheiten des Auftrages erst nach Auftragserteilung endgültig festgelegt werden.

3. Bei Lieferverzug seitens CHEFS CULINAR muss der Kunde eine angemessene Nachfrist einräumen und die Ware annehmen, sofern diese zum Zeitpunkt des Ablaufs der Nachfrist versandbereit gemeldet ist.

4. Die Einhaltung der Lieferzeit seitens CHEFS CULINAR setzt die ordnungsgemäße Einhaltung der Pflichten des Kunden voraus. Hierbei handelt es sich insbesondere um das rechtzeitige zur Verfügung stellen von notwendig planungsrelevanten Unterlagen, behördlicher Genehmigungen, Freigaben von Planungen sowie etwaig vereinbarte Anzahlungen.

 
VI. Montageleistungen

1. Sind Montageleistungen schriftlich vereinbart, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

2. Vor Montagebeginn hat der Besteller befahrbare Eintransportwege bis zum Gebäude und ausreichend groß ausgebildete Eintransportöffnungen am Gebäude zu schaffen, sämtliche erforderliche Installationen fertigzustellen und die für die Montage benötigten Flächen besenrein bereitzustellen.

3. Das Verlegen von Leitungen und Anschließen an die Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt bauseits durch vom Kunden auf eigene Kosten zu beauftragende konzessionierte Unternehmen. Diese Arbeiten, sowie Abdichtungs-, Isolier-, Maurer-, Stemm-, Elektro-, Sanitär- und Malerarbeiten sowie bei Kücheninstallationen Tischlerarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang von CHEFS CULINAR.

4. Behördliche Genehmigungen hat der Bauherr selbständig und auf eigene Kosten zu beschaffen und CHEFS CULINAR rechtzeitig zu überlassen, dies gilt insbesondere für brandschutztechnische Auflagen. CHEFS CULINAR nicht schriftlich bekanntgegebene Behördenauflagen sind nicht Vertragsbestandteil.

5. Zusätzliche Anfahrten und Monteurstunden, die ohne Verschulden von CHEFS CULINAR erforderlich werden, sind durch den Kunden gesondert zu vergüten. Änderungswünsche des Kunden sowie zusätzlich geforderte Leistungen wie z. B. Verblendarbeiten sowie das in diesem Zusammenhang erforderliche Montagematerial werden gegen Nachweis berechnet. Entsprechendes gilt für Änderungen auf Grund von nicht vorhersehbaren baulichen Gegebenheiten.

6. Nach Beendigung der Montage ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Er darf die Abnahme nicht verweigern, wenn Restarbeiten oder restliche Lieferungen ausstehen, die für die Gebrauchstauglichkeit der Anlage nicht wesentlich sind. Mit Inbetriebnahme über einen Zeitraum von mindestens sechs Werktagen gilt die Anlage als abgenommen.

 
VII. Mängelansprüche

1. Die Frist für Mängelansprüche beträgt für gelieferte Geräte und Reparaturarbeiten zwölf Monate ab Übergabe der Geräte. Für Montagearbeiten und Werkleistungen von CHEFS CULINAR gelten die in § 13 Abs. 4 VOB/B genannten Fristen.

2. Der Besteller ist verpflichtet, von CHEFS CULINAR gelieferte Geräte und erbrachte Leistungen unverzüglich zu untersuchen und jeden festgestellten Mangel unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen ab Erkennbarkeit des Mangels, zu rügen. Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Mängelbehebung, ohne CHEFS CULINAR dazu vorher Gelegenheit gegeben zu haben, geschieht dies auf Kosten des Kunden.

3. Liegt ein von CHEFS CULINAR zu vertretender Mangel vor, ist CHEFS CULINAR nach eigener Wahl zur Nacherfüllung entweder durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Nachlieferung zweimal fehl oder verzögert sie sich aus von CHEFS CULINAR zu vertretenden Gründen unangemessen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt. Hiervon ausgeschlossen sind bereits gebrauchte Liefergegenstände (Gebrauchtware).

4. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch CHEFS CULINAR vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir außerdem für den vertragstypischen , vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, d.h., die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade gewähren soll, ferner solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

5. Mängelansprüche können ohne Einfluss auf die Beweislast entfallen, wenn der gelieferte Gegenstand übermäßig beansprucht, mit dafür nicht vorgesehenen Betriebsmitteln betrieben, nicht fachgerecht bedient, gepflegt, repariert oder nach Feststellung eines Fehlers weiterbenutzt, be- oder verarbeitet wird. Gerätetypische Abnutzung rechtfertigt keinen Anspruch des Kunden.


VIII. Datenschutz

Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist die CHEFS CULINAR GmbH & Co. KG, Mühlendamm 1, 24113 Kiel. 

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und verarbeiten diese nur soweit diese für die Erbringung unserer Leistungen bzw. Abwicklung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist. Um die Sicherheit Ihrer Daten auf unseren Webservern zu gewährleisten und um Bestellprozesse nachweisen zu können, werden auch Nutzungsdaten online erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Datenschutzhinweisen online unter https://www.chefsculinar-gkt.de/datenschutz-155.htm. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur an für bestimmte Bereiche spezialisierte Unternehmen innerhalb unseres (europäischen) Unternehmensverbundes statt, wie es für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist. 

Wir bedienen uns darüber hinaus zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Wir behalten uns vor, auch Daten zum Zahlungsverhalten im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des sog. "Scoring" zu verarbeiten. Dienstleister, die personenbezogene Daten für uns verarbeiten, wurden von uns sorgfältig ausgewählt und datenschutzrechtlich verpflichtet. Sie werden regelmäßig auf die Einhaltung der Pflichten Ihres Auftragsverarbeitungsvertrages bzw. der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz kontrolliert. 

Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung von Daten von Ihnen einholen sollten, weisen wir darauf hin, dass Sie diese selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Dazu wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten. 

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Datenschutz bzw. Erlangung einer Papierversion unserer ausführlichen Datenschutzhinweise wenden Sie sich bitte online oder schriftlich für die Gesellschaften CHEFS CULINAR GmbH & Co. KG, CHEFS CULINAR Nord GmbH & Co. KG, CHEFS CULINAR Nord-Ost GmbH & Co. KG, CHEFS CULINAR Ost, GmbH & Co. KG, CHEFS CULINAR Süd GmbH & Co. KG an:

CHEFS CULINAR GmbH & Co. KG, z. Hd. Herrn Datenschutzbeauftragten Rainer Maas
Mühlendamm 1
24113 Kiel

und für die Gesellschaft CHEFS CULINAR West GmbH & Co. KG an:

CHEFS CULINAR West GmbH & Co. KG, z. Hd. Herrn Datenschutzbeauftragten Markus Rütten
Holtumsweg 26
47652 Weeze

oder an: datenschutz@chefsculinar.de.


IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Kiel. Anwendbares Recht ist, unabhängig vom Sitz des Käufers, das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Stand September 2025